Brennholz Kaminholz vom Niederrhein Technik Brennholz Kaminholz lagern

Es ist keine Kunst, Brennholz oder Kaminholz richtig zu lagern

- Brennholz bzw. Kaminholz braucht Luft - das sollte beim Aufsetzen immer bedacht werden. Brennholzlager
Brennholz gehört nicht in geschlossene Räume. Garagen und Keller sind also gänzlich ungeeignet, um Kaminholz zu lagern.
Lediglich kammergetrocknetes Holz, welches mit hohen Temperaturen binnen kürzester Zeit technisch getrocknet wurde, eignet sich zur Lagerung in geschlossenen Räumen.

Wer zukünftig schon zu Beginn der Heizsaison immer trockenes Holz haben möchte, gestaltet sich ein Lager, welches Brennholz/Kaminholz nach Feuchte aufnehmen kann.

Dieses Lager wird folgendermaßen gefüllt: ein Bereich mit trockenem Holz, ein Bereich mit vorgelagertem Holz und ein Bereich mit Frischholz. Nach einem Saison-Turnus muß lediglich einmal im Jahr mit Frischholz aufgefüllt werden, damit zu Saisonbeginn wieder trockenes Holz zur Verfügung steht. Hier ist es wichtig, daß die verschiedenen Lager voneinander abgegrenzt sind, da zwischen dem trockenen und dem frischen Holz durchaus ein Feuchtigkeitsaustausch stattfinden kann.

Holzmiete

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Man kann es sich leicht machen, indem man das Holz sauber an einer Hauswand aufsetzt, am Besten auf Einwegpaletten (für die Unterlüftung - Bodenschluß kann zum Stocken und Verschimmeln führen) ca. 20-40 cm hoch. Wichtig ist auch ein Abstand von ca. 5 cm zur Hauswand, damit ebenfalls ein Hinterlüften gegeben ist. Ebenso sollte zwischen 2 voreinander gesetzten Reihen ein kleiner Abstand sein. Sollte an der Hauswand kein Dachüberstand gegeben sein, der das Brennholz gegen einfallenden Regen schützt, deckt man es oben einfach mit einer Plane ab, die um eine Scheitbreite überhängt und beschwert diese gegen Wind mit ein paar Holzscheiten oder Dachziegeln o.ä.

Hier noch ein Vorschlag, wie man Brennholzstapel auch schön gestalten kann, wenn man denn den Platz dazu hat :). Gefunden bei www.holzmiete.de.

 

 

Leser fragen - Experten antworten - Brennholzlagerung

Einem Eigentümer in einer Wohnanlage wurde der Einbau eines Kamins erlaubt. Nun hat er neben einem Geräteschuppen mit Vordach - für diesen besteht ein Sondernutzungsrecht ohne detaillierte Festlegungen - eine Konstruktion gebaut, um sein Brennholz zu lagern. Ist dies nicht eine Maßnahme, die von allen Eigentümern hätte beschlossen werden müssen, zumal sie eine Verschlechterung des Gesamteindruckes darstellt?

Diese Fragen lassen sich ohne nähere Prüfung nicht wirklich beantworten. Auch kommt es auf die genaue Zweckbestimmung des Schuppens an. Sofern hier nichts Konkretes festgelegt ist, richtet sich der zulässige Umfang der Nutzung nach § 14 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz, wonach der Schuppen nur so zu gebrauchen ist, dass anderen Eigentümern kein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. Unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung deutet der gestattete Kamineinbau jedoch darauf hin, noch von einer zulässigen Nutzung auszugehen. Der Umstand, dass der betreffende Eigentümer für den genehmigten Kamin Holz benötigt, spricht dafür, ihm in einem gewissen Maße auch das Lagern von Holz am Schuppen zu gestatten.